7.5 Busse Der Schuldspruch hinsichtlich der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch unbefugten Konsum von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19a Abs. 1 BetmG, begangen am 7. Juli 2020 ab Seite 33 von 51 12:00 Uhr in der Schmiedgasse in Altdorf sowie in der Nacht vom 7. Juli auf den 8. Juli 2020 an einem unbekannten Ort, ist in Rechtskraft erwachsen.