7.4.4 Fazit Geldstrafe Der Beschuldigte ist schuldig der mehrfachen Beschimpfung, begangen am 21. Mai 2020, ca. 1:00 Uhr, beim Dorfplatz in Schattdorf, sowie am 8. Juli 2020, zwischen ca. 11:00 Uhr und 12:50 Uhr, im Kantonsspital Uri in Altdorf sowie in der Klinik Zugersee in Oberwil bei Zug (Ziffer 1.5 Anklageschrift). Hierfür wird er mit einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à CHF 10.00 bestraft. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Geldstrafe wird in Anwendung von Art. 36 Abs. 1 StGB auf 15 Tage festgesetzt (ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe).