Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft arbeitet der Beschuldigte nicht, ist mittellos und verfügt über keinerlei Ausbildung. Er lebt somit offensichtlich in wenig günstigen finanziellen Verhältnissen. Der Beschuldigte ist kinderlos, ledig und befindet sich zurzeit im vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzug. Es rechtfertigt sich demgemäss, die Tagessatzhöhe auf CHF 10.00 festzulegen.