Bei der Beschimpfung, wonach ein Mensch ein «Hurensohn», «Scheissbulle», «Drecksbulle» und «Arschloch», «Muschi» und «Pussy» sei, handelt es sich im breiten Spektrum möglicher Beschimpfungen um eher leichte bis mittelschwere Formen der Beschimpfung und um Ausdrücke der Missachtung, teilweise mit Bezug auf das weibliche Geschlechtsteil. Die Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten mit aggressivem und lautem Auftreten sowie abschätzenden und erniedrigenden Beleidigungen in Anwesenheit von mehreren Personen sowie die Häufigkeit seiner Wiederholungen und die Vielzahl der betroffenen Personen (mindestens fünf Geschädigte) ist verschuldenserhöhend zu berücksichtigen.