Gemäss dem Urteil der Vorinstanz wurden dem Verurteilten bis zum Datum der Urteilsfällung (15. Juni 2023) durch die polizeilichen Festnahmen 2 Tage (21. Mai 2020 und 8. Juli 2020), die erstandene Untersuchungshaft 90 Tage (15. September 2020 bis 13. Dezember 2020) sowie der vorzeitige Straf- und Massnahmenvollzug 910 Tage (seit 14. Dezember 2020 andauernd; abzüglich 4 Tage [Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen]) an den Vollzug der Freiheitsstrafe angerechnet. Diesbezüglich ist das Urteil der Vorinstanz in Rechtskraft erwachsen, weshalb vollständig darauf verwiesen werden kann (E. 5.3.6.1 erstinstanzliche Urteilsbegründung).