distanzgemindert extrovertiert gewesen sei, womit Auffälligkeiten in allen vier Symptomachsen vorgelegen hätten. Bemerkenswert sei zudem, dass er sich über Stunden trotz Verabreichung starker sedierender Medikamente einschliesslich eines Narkosemittels nicht anhaltend habe beruhigen können, was auf einen aussergewöhnlich schweren Rauschzustand hindeute. Diagnostisch bejaht der Gutachter eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und hält fest, der Beschuldigte habe zur Tatzeit zusätzlich unter einer Mischintoxikation aus Alkohol und Kokain gelitten, wobei die Intoxikationserscheinungen zur Tatzeit schwer ausgeprägt gewesen seien und sein Handeln umfassend beeinflusst hätten.