Seite 25 von 51 deren Herbeiführung mit Blick auf die begangene Straftat ein Verschulden trifft. Die Regeln der actio libera in causa beschreiben somit die Bedingungen, unter denen trotz ausgeschlossener oder verminderter Schuldfähigkeit im Tatzeitpunkt von Freispruch oder Strafmilderung abzusehen ist, weil die Tat (dennoch) als in voll schuldfähigem Zustand begangen gilt (Felix Bommer, in: Marcel Alexander Niggli/Hans Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Strafrecht (StGB und JstG), 4. Aufl., Basel 2019, N. 86 f. zu Art. 19).