5.8 Fazit Weder der objektive noch der subjektive Tatbestand von Art. 285 Ziff. 1 StGB ist erfüllt. Eine Verurteilung wegen Drohung nach Art. 180 Abs. 1 StGB, auch in Form des Versuchs, fällt ebenfalls ausser Betracht. Das erstinstanzliche Urteil ist in diesem Punkt zu bestätigen. 6. Mehrfache Beschimpfung (Vorfall vom 8. Juli 2020) 6.1 Vorwurf Mit Anklageschrift vom 18. August 2022 wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (act. 02.01 LG): Am 8. Juli 2020, ca. 11.00 Uhr bis 12.50 Uhr, beschimpfte der Beschuldigte im Kantonsspital Uri die anwesenden Beamten und das Medizinal Personal mit Hurensöhne, Muschi und Pussys.