Er war aufgebracht darüber, dass er an seinem Geburtstag festgenommen wurde, und liess seinem Frust mit verbalen Äusserungen freien Lauf. Die Aussagen erscheinen als typisches «Macho-Gehabe» und nicht wie ernstzunehmende Drohungen. Die Drohungen waren mit blödsinnigen Beleidigungen (unter anderem mit Vergleichen zu weiblichen Geschlechtsteilen wie «Muschi» und «Pussys») verbunden, was ebenfalls dafürspricht, dass der Beschuldigte bloss Frust loswerden wollte. Gemäss dem Rapport waren die Aussagen mindestens anfänglich mit unspezifischen Beleidigungen gegen nicht bestimmte Personen vermischt (act. 1/5 StA, S. 7).