Das Anklageprinzip ist jedoch aus einem anderen Grund verletzt. Ein objektives Tatbestandsmerkmal von Art. 285 Ziff. 1 StGB ist namentlich die Hinderung einer Amtshandlung (Stefan Heimgartner, in: Marcel Alexander Niggli /Hans Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Strafrecht (StGB und JstG), 4. Aufl., Basel 2019, N. 4 zu Art. 285). Gemäss Anklage wird dem Beschuldigten hinsichtlich des ersten Vorfalles vorgeworfen, er habe «anlässlich der Überführung» die anwesenden Beamten und das Medizinal Personal bedroht, wobei die Äusserungen wiedergegeben werden. Die Überführung vom Kantonsspital