, Zürich 2013, Vor § 52 N 1; Stefan Heimgartner, in: Marcel Alexander Niggli /Hans Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Seite 16 von 51 Kommentar, Strafrecht (StGB und JstG), 4. Aufl., Basel 2019, N. 2 zu vor Art. 285). Es ist damit kein Individualrechtsgut geschützt. Vor diesem Hintergrund erweist sich die namentliche Bezeichnung einzelner Beamter für die Wahrung des Anklagegrundsatzes nicht als zwingend. Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass sich seine Äusserungen am 8. Juli 2020 gegen Beamte richteten.