Es besteht daher kein Anlass, ein weiteres Gutachten einzuholen. Der Beweisantrag des Beschuldigten wird abgewiesen. 5. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Vorfall vom 8. Juli 2020) 5.1 Vorwurf Mit Anklageschrift vom 18. August 2022 wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (act. 02.01 LG): Am 8. Juli 2020, ca. 11.00 Uhr bis 12.50 Uhr drohte der Beschuldigte anlässlich seiner Überführung vom Kantonsspital Uri in die Zugerseeklinik Oberwil den anwesenden Beamten und dem Medizinalpersonal mit den folgenden Worten: