2. Es sei Dispositivziffer 6 des Urteils LGS 22 9 des Landgerichts Uri vom 15. Juni 2023 insofern aufzuheben, als der bP Kosten in Höhe von CHF 12'706.00 (Schlussrechnung Kantonspolizei Uri vom 3. November 2021; act. 11/15/1) auferlegt worden sind und die Kosten seien um den entsprechenden Betrag zu reduzieren. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse. E. Am 3. Juli 2024 reichte der amtliche Verteidiger seine Kostennote für das Berufungsverfahren ein (act. 3.4).