Namens und im Auftrag meines Mandanten beantrage ich Dispositiv Ziffer 3.4 sei aufzuheben des vorinstanzlichen Urteils und die Dauer der stationären Massnahme sei auf den 1. September 2025 zeitlich zu begrenzen. Eventualiter sei die Frist zur Anschlussberufung zufolge eines gravierenden Fehlers des amtlichen Verteidigers wieder herzustellen. An den übrigen Anträgen wird festgehalten. Die übrigen Anträge gemäss Anschlussberufung vom 13. November 2023 (act. 3.1) lauten: 1. Es sei die Berufung der Staatsanwaltschaft vom 06.10.2023 abzuweisen, sofern darauf einzutreten sei.