1. Es sei Dispositiv Ziff. 2.1 des Urteils des Landgerichts Uri vom 15. Juni 2023 dahingehend abzuändern, dass der Beschuldigte der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen 8. Juli 2020, zwischen ca. 11.00 Uhr und 12.50 Uhr, im Kantonsspital Uri in Altdorf und in der Klinik Zugersee in Oberwil bei Zug, schuldig zu sprechen sei (Ziff. 1.3.3 der Anklageschrift).