Am 5. April 2024 wurden die Parteien zur mündlichen Berufungsverhandlung am 3. Juli 2024 vorgeladen (act. 1.10). Mit Eingabe vom 2. Mai 2024 stellte der Beschuldigte Anträge im Zusammenhang mit der angesetzten Hauptverhandlung (act. 3.2). Die Staatsanwaltschaft nahm dazu am 23. Mai 2024 Stellung und beantragte, sämtliche Anträge abzuweisen (act. 2.6). Die Verfahrensleitung entschied am 18. Juni 2024 über die Anträge des Beschuldigten und hiess diese teilweise gut (act. 1.15). Ebenfalls am 18. Juni 2024 ersuchte sie mit dem Vorführungsbefehl die Abteilung Kommandodienste den Beschuldigten zur Berufungsverhandlung vorzuführen (act.