Die Entschädigung des vormaligen amtlichen Verteidigers des Verurteilten, Rechtsanwalt Roberto Zalunardo-Walser, wird auf CHF 7'360.40 festgesetzt und geht – vorbehältlich von Art. 135 Abs. 4 StPO – zulasten des Staates (bereits ausbezahlt). 5.2 Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Verurteilten, Rechtsanwalt Julian Burkhalter, wird auf CHF 10'088.-- festgesetzt und geht – vorbehältlich von Art. 135 Abs. 4 StPO – zulasten des Staates. Seite 6 von 51 5.3