{"Signatur": "UR_OG_003", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2024-07-10", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_003_2024-OG-S-23-17-mehr_2024-07-10.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/41485", "Checksum": "0e5bd6dda92db78a2237f97c3dd3a0e8"}, "Scrapedate": "2026-04-08", "Num": ["2024_OG S 23 17 mehrfacher Raub, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohung ggü"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung 10.07.2024 2024_OG S 23 17 mehrfacher Raub, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohung ggü"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Strafrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Strafrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Behörden und Beamte, mehrfache Beschimpfung, mehrfache BetmG-Widerhandlung durch unbefugten Konsum von Betäubungsmitteln "}], "ScrapyJob": "446973/59/2086", "Zeit UTC": "08.04.2026 04:00:06", "Checksum": "ee35e21ac60e0256806023776f5c5f05", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Strafrechtliche Abteilung 10.07.2024 2024_OG S 23 17 mehrfacher Raub, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohung ggü\nRegeste:\nBehörden und Beamte, mehrfache Beschimpfung, mehrfache BetmG-Widerhandlung durch unbefugten Konsum von Betäubungsmitteln \n\nMit Eingabe vom 16. Juni 2023 hat die amtliche Verteidigung ihre Honorarnote eingereicht (act. 01.35\nLG). Sie macht einen Zeitaufwand von insgesamt 48.4 Stunden geltend. Darin ist diverser Aufwand\nenthalten, welcher für eine angemessene Verteidigung nicht notwendig erscheint und den es zu kürzen\ngilt: Für die Hauptverhandlung in Altdorf werden 8 Stunden in Rechnung gestellt inklusive An- und\nRückreise. Die Reisezeit wird nicht als Arbeitszeit entschädigt. Es wird ein Zuschlag zum Honorar gewährt (vergleiche Art. 36 GGebR). Zu entschädigen ist daher nur die effektive Dauer der Hauptverhandlung, das heisst 3.5 Stunden. Die Terminabsprache am 12. Januar 2023 mit dem Landgericht Uri (durch\nStundenansatz abgegoltene Kanzleiarbeit) wird um 15 Minuten gekürzt wie auch die diversen Anrufe\nbei der JVA Solothurn von insgesamt 1 Stunde (am 26.07.2022 von 0.1 Stunden, am 26.07.2022 von\n0.25 Stunden, am 05.08.2022 von 0.25 Stunden, am 22.08.2022 von 0.15 Stunden, am 09.01.2023 von\n0.25 Stunden) werden um die Hälfte, somit um 30 Minuten, gekürzt. Insbesondere ist nicht ersichtlich,\naufgrund welcher Verfahrenshandlungen die Telefonate getätigt wurden. Sodann hat der amtliche\nVerteidiger fünf Besprechungen (1. Besprechung am 27.07.2022, 2. Besprechung am 22.08.2022,\n3. Besprechung am 11.11.2022, 4. Besprechung am 10.01.2023 und 5. Besprechung am 09.01.2023)\nmit dem Beschuldigten in der JVA Solothurn abgehalten à je 2.5 Stunden. Selbst wenn noch davon\nausgegangen wird, dass eine Besprechung der Übernahme des Mandates diente, eine Besprechung\nder Ausarbeitung des mündlichen Plädoyers diente und eine der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, so ist nicht ersichtlich, wofür die dritte und vierte Besprechung abgehalten wurde, wofür insgesamt fünf Stunden in Rechnung gestellt wurden. Die Dauer der dritten und vierten Besprechung in der\nJVA Solothurn wird um je 1.25 Stunden gekürzt. Der Zeitaufwand wird insgesamt um 7.75 Stunden auf\n40.65 Stunden gekürzt.\n\nDas volle Honorar des amtlichen Verteidigers beträgt damit CHF 10'569.00 (40.65 Stunden x\nCHF 260.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 735.30. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 813.80) und auf die Barauslagen (CHF 56.60) hinzuzurechnen. Im Ergebnis wird das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, RA MLaw Julian Burkhalter, für das erstinstanzliche Verfahren auf insgesamt CHF 12'174.70 (inklusive Barauslagen und MWST)\nfestgelegt.\n\nDie amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers beträgt CHF 7'926.75 (40.65 Stunden x\nCHF 195.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 735.30. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 610.35) und auf die Barauslagen (CHF 56.60) hinzuzurechnen. Der\n\nSeite 42 von 51\nKanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren somit eine amtliche\nEntschädigung von total CHF 9'329.00 aus.\n\nDer Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Uri die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 90 Prozent, ausmachend CHF 8'396.10, zurückzuzahlen und dem amtlichen\nVerteidiger die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar im Umfang\nvon 90 Prozent, ausmachend CHF 2'561.13, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse\nerlauben.\n\n9.3.3 Rechtsmittelverfahren\nFür das Rechtsmittelverfahren macht die amtliche Verteidigung gestützt auf die eingereichte Honorarnote einen Zeitaufwand von insgesamt 21.8 Stunden geltend. Für die Hauptverhandlung in Altdorf\nwerden 4 Stunden in Rechnung gestellt. Die Reisezeit wird nicht als Arbeitszeit entschädigt. Es wird\nhierfür ein Zuschlag zum Honorar gewährt (vergleiche Art. 36 GGebR), womit die Reisezeit bereits abgegolten ist. Der Aufwand wird auf die effektive Dauer der Hauptverhandlung, also auf 3 Stunden (somit um 1 Stunde), gekürzt. Insgesamt wird der Zeitaufwand damit um 1 Stunde auf 20.8 Stunden reduziert, wovon 7.6 Stunden auf das Jahr 2023 und 13.2 Stunden auf das Jahr 2024 entfallen. Aufgrund\nder unterschiedlichen Mehrwertsteueransätze (bis Ende 2023 7.7 % und ab 2024 8.1 %) ist das Honorar\nfür die Jahre 2023 und 2024 separat zu berechnen. Das Obergericht erachtet demnach für die amtliche\nVerteidigung im vorliegenden Rechtsmittelverfahren einen Zeitaufwand von insgesamt 20.8 Stunden\nden Umständen angemessen.\n\nA. Für das Jahr 2023\nDas volle Honorar des amtlichen Verteidigers für das Jahr 2023 beträgt CHF 1’976.00 (7.6 Stunden x\nCHF 260.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 234.00. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 152.15) und auf die Barauslagen (CHF 18.00) hinzuzurechnen. Im\nErgebnis wird das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt MLaw\nJulian Burkhalter, für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2023 auf insgesamt CHF 2'380.15 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt.\n\nDie amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers beträgt für das Jahr 2023 CHF 1'482.00 (7.6\nStunden x CHF 195.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 234.00. Weiter ist noch die\nMehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 114.10) und auf die Barauslagen (CHF 18.00) hinzuzurechnen.\nDer Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2023 somit eine amtliche Entschädigung von total CHF 1'848.10 aus.\n\n"}