Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 3'543.65 aus. A.____ ist verpflichtet, dem Kanton Uri die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 50 Prozent, ausmachend CHF 1'771.80, zurückzuzahlen und dem amtlichen Verteidiger die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar im Umfang von 50 Prozent, ausmachend CHF 548.10, zu erstatten.