CHF 2'200.00 Gerichtsgebühr Rechtsmittelverfahren CHF 200.00 Barauslagen pauschal CHF 2'400.00 Total, gehen vollumfänglich zu Lasten der Staatskasse des Kantons Uri. Seite 19 von 21 IV. 1. Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers von A.____, RA MLaw Ralph Bomatter, wird für das erstinstanzliche Verfahren auf CHF 4'639.90 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt.