Es wird festgestellt, dass das Urteil des Landgerichts Uri LGS 23 4 vom 6. Juli 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.____ schuldig gesprochen wurde 1. der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um netto 63 km/h, begangen am 3. September 2021, ca. 13:24 Uhr, auf der Autobahn A2, in Amsteg. 2. des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 22. März 2022. 2. A.____ freigesprochen wurde vom Vorwurf