Seitens des Strassenverkehrsamt des Kantons Tessin liegt kein vergleichbares Schreiben vor. Das vorliegende Urteil wird deshalb nach Rechtskraft an das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr des Kantons Uri zur Kenntnisnahme zugestellt. 5.2 Mitteilung an das Amt für Migration Gestützt auf Art. 82 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142.201) erfolgt eine Mitteilung des Urteils an die Migrationsbehörden. Seite 17 von 21 Das Obergericht erkennt: I.