Lediglich die ursprünglich geschätzte Dauer der Berufungsverhandlung wird von 2.5 Stunden auf die effektive Dauer von 1.57 Stunden gekürzt. Daher wird dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, RA MLaw Ralph Bomatter, für das oberinstanzliche Verfahren für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 eine amtliche Entschädigung von CHF 560.74 (2.67 Stunden à CHF 195.00 zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer) und für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2024 eine amtliche Entschädigung von CHF 3'562.50 (16.90 Stunden à CHF 195.00 zuzüglich 8.1% Mehrwertsteuer) sowie Auslagen im Umfang von CHF 95.90 (CHF 88.70 zuzüglich Mehrwertsteuer von 8.1%), insgesamt CHF 4'219.14, ausgerichtet. Dem Beschuldigten ent-