Die rechnerische Überprüfung ergibt jedoch, dass das Honorar exklusiv Mehrwertsteuer CHF 3'053.70 beträgt, was zu einem Betrag von CHF 3'288.85 inklusiv Mehrwertsteuer führt. In der Summe mit den Barauslagen von CHF 254.80 ergibt sich eine amtliche Entschädigung in der Höhe von CHF 3'543.65. Angesichts der Offensichtlichkeit des Rechenfehlers ist dieser zu berichtigen, auch wenn die Entschädigung als solche nicht angefochten worden ist.