4.1.2 Erstinstanzliches Verfahren Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 5'200.00 werden bestätigt. Bei dem Entscheid über die Kostenregelung der Vorinstanz steht dem Gericht ein weites Ermessen zu (Thomas Domeisen, in Basler Kommentar, StPO/JStPO, 2023, N. 24 zu Art. 428). Die Vorinstanz auferlegte dem Beschuldigten die Verfahrenskosten im Umfang von 70 Prozent.