Die angeklagten Delikte wurden am 21. Dezember 2020, am 19. März 2021 und am 3. September 2021 begangen. Damit steht fest, dass sämtliche Taten vor dem Zeitpunkt der fingierten Zustellung der Verfügung stattgefunden haben. Die Verfügung konnte folglich keinen Einfluss auf das Verhalten des Beschuldigten in Bezug auf diese Delikte entfalten.