2.6.4. Beweisergebnis des Obergerichts Im vorliegenden Verfahren ist entscheidend, ob die Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Tessin vom 30. Januar 2020 dem Beschuldigten rechtsgültig eröffnet wurde. Dies ist insofern bedeutsam, als nur eine nachweislich zugestellte Verfügung rechtliche Wirkungen entfalten kann. Die ordnungsgemässe Zustellung bildet daher eine zentrale Voraussetzung für die Zulässigkeit weiterer Verfahrensschritte.