Auch die Übergabe der Fahrzeugführung wirkt nicht konstruiert, sondern spiegelt eine übliche Verhaltensweise bei Fahrten von mehreren 100 Kilometern. Anlässlich der Berufungsverhandlung gibt der Beschuldigte eine Liste mit acht Namen, die zum Tatzeitpunkt vorgeblich im Minivan mitgereist waren, zu den Akten (act. 3.6). Damit ist er der von der Staatsanwaltschaft geforderten Kooperation nachgekommen. Die Person, die zum Tatzeitpunkt gefahren sein soll, ist der eingereichten Auflistung indes