An der Berufungsverhandlung sagte er aus, dass er bei seinem Arbeitgeber habe kontrollieren lassen, wer im Minibus war. Der Fahrer zum Tatzeitpunkt habe er so aber nicht ermitteln können. Er wisse immer noch nicht, wer von Chiasso Richtung Gotthard gefahren sei (act. 7.1 S. 7 Rz. 29 ff.). Es werde bei solchen Fahrten jeweils spontan entschieden, wer fahre (act. 7.1 S. 7 Rz. 43, S. 8 Rz. 30). Wenn sie eine Pause machen würden, sage ein Mitfahrer, dass er weiterfahre, und so werde dann gewechselt. Er könne sich an die erste Pause auf der Hinfahrt, 100 km nach Florenz, erinnern, da der Tank fast leer gewesen sei und sie hätten tanken müssen.