In subjektiver Hinsicht liegen die Aussagen des Beschuldigten vor. Er wurde drei Mal zur Sache einvernommen. Am 7. Juli 2022 rechtshilfeweise durch die deutsche Staatsanwaltschaft B.____ (act. 2/5 StA), am 4. Juli 2023 an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 4. Juli 2023 (act. 00.01 LG) sowie zuletzt am 26. Juni 2024 an der Berufungsverhandlung (act. 7.1).