Nachdem dem Beschuldigten bereits mit Verfügung vom 30. Januar 2020 der Führerausweis für die Schweiz aberkannt wurde (auf unbestimmte Dauer mit frühester Überprüfungsmöglichkeit im Januar 2022; act. 10/5/12), wurde dem Beschuldigten mit Schreiben vom 13. Juli 2021 vom Strassenverkehrsamt des Kantons Tessin mitgeteilt, dass gegen ihn erneut ein Administrativmassnahmenverfahren betreffend definitives Verbot zum Führen von Motorfahrzeugen in der Schweiz geführt wird, wozu er innert 20 Tagen Stellung nehmen könne (act. 1/18). Diese Postsendung wurde ihm per A-Post übermittelt.