Am 21. Dezember 2020, 04.21 Uhr, lenkte der Beschuldigte den Personenwagen, Kontrollschild X.____, auf der Autobahn A2 in Monteceneri, wo aufgrund entsprechender Signalisation 100 km/h gilt, mit 181 km/h und damit 76 km/h schneller als erlaubt (nach Abzug der Toleranz von 5 km/h) in Fahrtrichtung Nord. Der Beschuldigte hat mit seinem Verhalten eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen, indem er aus Unachtsamkeit die Geschwindigkeit unabsichtlich, aber pflichtwidrig, nicht im Auge behielt.