Für die neu angesetzte Berufungsverhandlung beantragte das Obergericht am 17. April 2024 erneut die Aufhebung des Einreiseverbots (act. 1.19) sowie die Revokation der Ausschreibung im RIPOL (act. 1.18) für den Zeitraum vom 25. bis zum 27. Juni 2024. Diese Anträge wurden mit Schreiben vom 24. April 2024 durch das SEM (act. 5.9) und von der Vollzugsbehörde Basel-Stadt am 28. Mai 2025 (act. 5.11) bewilligt.