Am 12. Februar 2024 teilte das SEM dem Beschuldigten mit, dass das gegen ihn ausgesprochene Einreiseverbot für die Schweiz für die Dauer vom 12. bis zum 14. März 2024 aufgehoben werde (act. 5.4). Mit Schreiben vom 6. Februar 2024 bestätigte das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt dem Obergericht, dass die RIPOL-Ausschreibung des Beschuldigten vom 12. bis 14. März 2024 aufgehoben werde (act. 5.7).