D. Mit Schreiben vom 7. Februar 2024 beantragte das Obergericht von Amtes wegen beim Staatssekretariat für Migration (SEM) die Aufhebung des Einreiseverbots für den Beschuldigten vom 12. bis zum 14. März 2024 (act. 1.9). Mit Schreiben vom 8. Februar 2024 ersuchte das Obergericht die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, die Ausschreibung des Beschuldigten im RIPOL (Recherches informatiseées de la police) für den Zeitraum vom 12. bis zum 14. März 2024 auszuheben (act. 1.11).