«1. Es sei Dispositiv Ziff. 2.1 des Urteils des Landgerichts Uri vom 6. Juli 2023 dahingehend abzuändern, dass der Beschuldigte der groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um netto 76 km/h, begangen am 21. Dezember 2020 um 04.21 Uhr auf der Autobahn A2 in Monteceneri, schuldig zu sprechen sei. 2. Es sei Dispositiv Ziff. 2.3 des Urteils des Landgerichts Uri vom 6. Juli 2023 dahingehend abzuändern, dass der Beschuldigte des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 21. Dezember 2020, am 19. März 2021 und am 3. September 2021 schuldig zu sprechen sei.