Am 10. April 2024 erfolgte die zweite Vorladung der Parteien zur Berufungsverhandlung am 26. Juni 2024 (act. 1.17). Die Berufungsverhandlung fand am 26. Juni 2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines amtlichen Verteidigers und der Staatsanwaltschaft statt (act. 7.1). C. Die Staatsanwaltschaft stellte anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung folgende Anträge (act. 2.3):