Am 5. Februar 2024 erfolgte die Vorladung der Parteien zur Berufungsverhandlung am 13. März 2024 (act. 1.5). Am Morgen des 13. März 2024 teilte der Beschuldigte dem Obergericht telefonisch mit, er könne krankheitshalber nicht an der Berufungsverhandlung teilnehmen und wünsche eine Verschiebung des Termins. Die Verhandlung wurde daraufhin abzitiert. Mit Eingabe vom 28. März 2024 reichte der Beschuldigte ein Arztzeugnis ein (act. 3.4). Am 10. April 2024 erfolgte die zweite Vorladung der Parteien zur Berufungsverhandlung am 26. Juni 2024 (act. 1.17).