5.2 Die Entschädigung gemäss Ziffer 5.1 geht vorerst zu Lasten des Staates. Der Verurteilte wird verpflichtet, dem Staat die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen. 6. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: CHF 950.00 Sachverhaltsabklärung Polizei CHF 1'500.00 Gebühr Staatsanwaltschaft CHF 2'000.00 Gerichtskosten CHF 750.00 Kosten schriftliche Urteilsbegründung CHF 5'200.00 Total ============= gehen im Umfang von CHF 3'640.-- (entspricht 70 % von CHF 5'200.--) zulasten des Verurteilten und zu CHF 1'560.-- zulasten des Staates.