Seite 2 von 3 Das Obergericht verfügt: 1. Die Berufung wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsprotokoll abgeschrieben. Das Urteil des Landgerichtspräsidiums I Uri [PSA 23 11] vom 11. Juli 2023 wird rechtskräftig. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Eine Entschädigung oder Genugtuung wird nicht entrichtet. 4. Zustellung: Altdorf, 18. Dezember 2023 OBERGERICHT DES KANTONS URI Strafrechtliche Abteilung Die Vorsitzende Die Gerichtsschreiberin Rechtsmittelbelehrung