mentlich die Erledigung des Prozesses durch Rückzug. Der Entscheid über die Abschreibung ergeht in Form einer Verfügung (Art. 80 Abs. 1 StPO). 2. Am 17. Juli 2023 meldete A.__ gegen das Urteil Landgerichtspräsidium I Uri [PSA 23 11] vom 11. Juli 2023 Berufung an. Am 5. Oktober 2023 wurde die Berufung innert der Frist zur Einreichung der Berufungserklärung (Art. 399 Abs. 3 StPO) zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichtspräsidiums I Uri in Rechtskraft erwachsen (Art. 437 Abs. 1 lit. b StPO) und das Verfahren wird als erledigt abgeschrieben.