- Geldstrafe von 94 Tagessätze à CHF 100.00, bedingt Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. - Busse von CHF 1'000.00 Bezahlt A.__ die Busse schuldhaft nicht, so tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. Seite 27 von 29 5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: CHF 3'120.00 Kosten Vorinstanz CHF 2'000.00 Gerichtsgebühr Rechtsmittelverfahren CHF 100.00 Barauslagen pauschal CHF 5'220.00 Total, hat A.__ zu tragen.