b. der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überfahren der Doppellinie, begangen am 29. September 2020 um zirka 07:55 Uhr auf der Autobahn A2 in Wassen; c. der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 29. September 2020 um zirka 07:55 Uhr auf der Autobahn A2 in Wassen. 4. Dafür wird er unter Einbezug des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs gemäss Ziff. 1 hiervor in Anwendung der Artikel 27 Abs. 1, 34 Abs. 3, 51 Abs. 1, 90 Abs. 1, 91a Abs. 1, 92 Abs. 1 SVG 14 Abs. 1, 56 Abs. 2 VRV 73 Abs. 6 lit. c SSV bestraft mit: