5.4 Konkrete Strafe Zusammenfassend wird eine bedingte Geldstrafe von 94 Tagessätzen à CHF 100.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von CHF 1'000.00 ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt zehn Tage. 6. Kosten- und Entschädigungsfolgen 6.1 Die Verfahrenskosten setzen sich aus den Gebühren zur Deckung des Aufwands sowie den Auslagen im konkreten Fall zusammen (Art. 422 Abs. 1 StPO). Fällt die Rechtsmittelinstanz einen neuen