5.3 Einfache Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtigen Fahrspurwechsel und durch Überfahren der Doppellinie sowie pflichtwidriges Verhalten nach Unfall Für die Delikte der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtigen Fahrspurwechsel und durch Überfahren der Doppellinie sowie wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall hat die Vorinstanz eine Busse ausgesprochen. Die von ihr zugesprochene Strafe erscheint nach den konkreten Umständen als angemessen und ist zu bestätigen (E. 6.4.1-6.4.4 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Der Beschuldigte ist somit mit einer Busse von CHF 1'000.00 zu bestrafen; die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf 10 Tage festgesetzt.