Seite 24 von 29 Vorliegend hat einzig der Beschuldigte Berufung erhoben, womit das Verschlechterungsverbot gilt (vergleiche E. 1.2). Wie im nachfolgend dargelegt wird, verletzt die Aufhebung der Verbindungsbusse und die damit verbundene Erhöhung der Anzahl Tagessätze das Verschlechterungsverbot nicht.