5. Strafzumessung 5.1 Grundlagen, Strafrahmen und Strafart Es kann auf die korrekten theoretischen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (E. 6.1 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wird vorliegend wegen einfacher Verkehrsregelverletzung infolge unvorsichtigem Fahrspurwechsel (Art. 90 Abs. 1 SVG), einfacher Verkehrsregelverletzung durch Überfahren der Doppellinie (Art. 90 Abs. 1 SVG), pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall