Das Bundesgericht legte in seinem Urteil 6B_286/2023 vom 6. Juli 2023 die aktuelle Rechtsprechung in E. 2.2.2 und 2.2.3 wie folgt dar: Die Unterlassung der sofortigen Meldung eines Unfalls an die Polizei erfüllt den objektiven Tatbestand der Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, wenn (1) der Fahrzeuglenker gemäss Art.