3.3.6 Fazit Nach dem Gesagten gelangt das Obergericht zur Überzeugung, dass der Beschuldigte die Doppellinie, welche die Ausfahrtsspur nach Göschenen von den übrigen Fahrspuren trennt, mindestens mit zwei Rädern seines Fahrzeugs überfahren hat. Für die rechtliche Würdigung ist demnach von dem im Strafbefehl vom 1. Juli 2021 umschriebenen Sachverhalt auszugehen.