Darauf sind die Überholspur sowie die Normalspur, getrennt durch eine Leitlinie, abgebildet. Rechts daneben ist die Ausfahrtsspur nach Göschenen sichtbar, die durch eine Doppellinie von den beiden anderen Spuren abgetrennt wird. Der Beschuldigte gab hierzu zu Protokoll, er habe die Doppellinie mit den Rädern der rechten Fahrzeugseite überfahren («Ich versuchte auch auf die rechte Spur, aber […] da war eine volle Linie und eine unterbrochene. Mit den Rädern rechts habe ich die volle Linie überfahren. […], also auf die mittlere Spur, aber das ist mir nicht gelungen.» [act. 7.1 S. 10 RZ. 27 ff.], «Ich bin tatsächlich hier auf die